Dienstleistungen für mehr Effizienz und Sicherheit im Unternehmen

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Der Weg zu maßgeschneiderten Lösungen

Das Datenschutzrecht wurde durch die Datenschutzgrundverordnung DSGVO neu definiert. Eine Anpassung des BDSG wurde erforderlich, um ein Zusammenspiel mit den neuen europäischen Vorgaben zum Datenschutz sicherzustellen. Daneben finden sich aber auch Datenschutzregelungen in Verträgen oder Betriebsvereinbarungen. Gerade im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzrechts ist ebenfalls eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts heranzuziehen.

Es ist daher empfehlenswert, dass sich die verantwortliche Stelle des Unternehmens einen kompetenten Partner sucht, der die einschlägigen Gesetze kennt und für die Umsetzung Sorge trägt. Dies ist in klassischer Weise die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten.

Unser vom TÜV zertifiziertes Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Themen:

  • Wir beraten Sie bei den Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutz - Vorschriften
  • Datenschutz in medizinischen Einrichtungen
  • Durchführung von Datenschutz - Audits
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
  • Übernahme der Aufgaben des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen

Vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Beratungstermin und überzeugen Sie sich von unserer Expertise.