Das Datenschutzrecht wurde durch die Datenschutzgrundverordnung DSGVO neu definiert. Eine Anpassung des BDSG wurde erforderlich, um ein Zusammenspiel mit den neuen europäischen Vorgaben zum Datenschutz sicherzustellen. Daneben finden sich aber auch Datenschutzregelungen in Verträgen oder Betriebsvereinbarungen. Gerade im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzrechts ist ebenfalls eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts heranzuziehen.
Es ist daher empfehlenswert, dass sich die verantwortliche Stelle des
Unternehmens einen kompetenten Partner sucht, der die einschlägigen Gesetze kennt und für die Umsetzung
Sorge trägt. Dies ist in klassischer Weise die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten.
Unser vom TÜV zertifiziertes Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Themen:
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